Digitale Stellvertretung
Mehrere Arbeiten beleuchten digitale Proxys, also Personen, die für abhängige Erwachsene Online-Zugänge zu medizinischen und finanziellen Konten verwalten. In der Querschnittsstudie „The Prevalence and Predictors of Digital Proxy Behavior in the United States: Cross-Sectional Survey Study“ wird gezeigt, dass digitales Proxy-Verhalten weit verbreitet ist, informelle Zugänge wie Passwortteilen häufig auftreten und spezifische demografische sowie pflegebezogene Prädiktoren die Rollenverteilung beeinflussen (Foong u. a. 2025). Die Studie „Security and Privacy Risks Associated With Adult Patient Portal Accounts in US Hospitals“ weist auf erhebliche Datenschutzrisiken hin, da Krankenhausmitarbeiter oft informelles Passwortteilen empfehlen und formale Zugänge schwer nutzbar sind (Latulipe u. a. 2020). Ergängzend beschreibt „Information Sharing Preferences of Older Patients and Their Families“, dass nur wenige Systeme eine granular einstellbare Informationsfreigabe an Proxys bieten (Crotty u. a. 2015). Qualitative Analysen wie „Insights Into Older Adult Patient Concerns Around the Caregiver Proxy Portal Use“ verdeutlichen, dass ältere Erwachsene den Nutzen erkennen, aber Risiken sensibler Daten nicht vollständig einschätzen (Latulipe u. a. 2018). In „Secure Messaging With Physicians by Proxies for Patients With Diabetes“ wird der Proxy-Einsatz für Kommunikation in chronischen Krankheitskontexten sichtbar (Semere u. a. 2019), während „Facilitating Out-of-Home Caregiving Through Health Information Technology“ die Perspektive informeller Pflegender und ihre Barrieren bei Proxy-Nutzung systematisch erfasst (Zulman u. a. 2013). Schließlich zeigt „Use of Provider-Sponsored Patient Portals Among Older Adults and Their Family Caregivers“, dass die Akzeptanz institutionell angebotener Proxy-Portale noch gering, aber für die Versorgung potenziell bedeutend ist (Burgdorf u. a. 2023).
Onlineplattformen
Software
Betreuer
Laut § 1814 BGB wird ein rechtlicher Betreuer nur bestellt, wenn ein Volljähriger wegen Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann, dies erforderlich ist, keine ausreichenden Alternativen (wie Vorsorgevollmacht oder andere Hilfen) bestehen und – außer in Ausnahmefällen – nicht gegen seinen freien Willen.
Das Betreuungsgericht bestellt einen geeigneten Betreuer, der den Wünschen des Volljährigen (einschließlich vorab geäußerter in einer Betreuungsverfügung) vorrangig folgt – es sei denn, die gewünschte Person ist ungeeignet oder es besteht ein Interessenkonflikt –, berücksichtigt bei fehlendem Vorschlag familiäre Bindungen und persönliche Beziehungen, bevorzugt ehrenamtliche Betreuer (ggf. mit Unterstützungsvereinbarung) und bestellt berufliche Betreuer nur, wenn keine geeignete ehrenamtliche Person verfügbar ist, wobei Personen mit Abhängigkeitsverhältnis zu Versorgungseinrichtungen des Betreuten grundsätzlich ausgeschlossen sind. (§ 1816 BGB)
Der Artikel „Patients and Caregivers Leveraging AI to Improve Their Health Care Journey: Case Study and Lessons Learned“ beschreibt eine Fallstudie aus dem Jahr 2026 in der Zeitschrift Journal of Participatory Medicine. Eine pflegende Angehörige nutzte das generative KI-Tool ChatGPT, um MRT-Befunde in verständliche Sprache zu übersetzen, mögliche Diagnosen und Behandlungsoptionen wie Laminektomie oder Wirbelsäulenfusion zu recherchieren, eine einseitige Zusammenfassung der Krankengeschichte zu erstellen und Fragen für den neurochirurgischen Konsultationstermin vorzubereiten. Die Autoren Mary Beth Schoening und Dustin Cotliar schildern, wie diese schrittweise KI-Unterstützung zwischen Diagnostik und Operation die Informationsverarbeitung, emotionale Vorbereitung und Kommunikation mit dem Behandlungsteam beschleunigte und die Familie handlungsfähiger machte. Abschließend werden praktische Tipps und Grenzen des Einsatzes von generativer KI in der Patienten- und Angehörigenbetreuung dargelegt, wobei stets die Notwendigkeit der Validierung der KI-Ausgaben betont wird.
Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit und stellt keine Rechtsberatung dar. Anmerkungen können in der rechten Seitenleiste mit Hypothes.is sozialem Annotierungswerkzeug oder am unteren Ende einer Seite mit GitHub Giscus Diskussionen hinterlassen werden.


